Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrespreis
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Jahrespfandung
Jahrpfennig
Jahrspflicht
Jahrporlenke
Jahrespreis
Getreidepreis in einem bestimmten Jahr
- die hoͤchsten jahrespreise und die noͤthigsten feldarbeiten [pflegen] gemeiniglich zusammen zu treffen1789 Krünitz,Enzykl. 45 S. 251
- um den werth eines durchschnitts von jahrespreisen zubestimmen, muss auf das geschichtliche dieser jahre in seinem ganzen umfang ... rücksicht genommen werden1826 Botzenhart,Frhr.v.Stein VI 441