Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahresreitung
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zu mhd. reiten in der Bedeutung computare (DWB. VIII 768)
jährliche Abrechnung, Rechnungslegung
jährliche Abrechnung, Rechnungslegung
- als vil, als ... si [die von Ulm] mir [Vogt] nach der jarraitůng ... schuldig sint1328 MGConst. VI 1 S. 413Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- das er [Hofzahlmeister] ... mit schliessung seiner jahrraitung ... fürgee1527 Fellner-Kretschmayr II 267Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- das jhr [Mautner] ... unser landtschafft ... wein, traidt ... sovil jeder zu seiner haußnotturfft ... führt ... mautfrey passieren ... lasset, doch was jeder ... führt ... auffschreibt, und solches in eurn jahrraittungen der ... maut ... fürbringetKrainLHdf. 1598 Bl. 70vFaksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- vnnd sol der ambtmann ... schuldig sein, in eine jede jahresraitung alle gefälle ... vor voll einzubringen1616 Beuthen (Nschles.)/MittSchulg. 3 (1893) 223
- bej der 1620 er jarsraitung, so den 6. augusti anno 1621 zue L. beschehen, befündt sich, daß die pflegere eingenommen 595 fl. 24 kr. 6 hell.1620 SchrBodensee 17 (1888) 75
- nach verlesenen ... jahrsraitungen17./18. Jh. NÖsterr./ÖW. VIII 1073Faksimile (ca. 38 KB)