Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahressatzung

Jahressatzung

Tag, an dem die Bürgerschaft der städtischen Obrigkeit eidlich verpflichtet wird und die Obrigkeit der Bürgerschaft und den Zünften schwört
vgl. Jahrruf
  • alle jahre ... wird sowohl in jeder zunft als von der gesamten bürgerschaft die sog. jahrssatzung wiederholet, welches in andern reichsstädten der schwörtag genennt wird
    1796 Rottweil/SchwäbWB. IV 84