Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahresschlußrechnung

Jahresschlußrechnung

  • nach ablauf des jahres wird von allen städten ... eine generalrechnung formiret, welche nebst der jahresschlußrechnung von jeder cassa bei dem commissariat zu S. examiniret ... wird
    1714 ActaBoruss.BehO. I 663