Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahressteuer
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Jahrstandgeld
Jahrstatt
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einmalig für ein ganzes Jahr zu entrichtende Steuer (und deren Gesamtaufkommen)
vgl.
Jahrbede
- von der gewonlichen jarsture fur zwey jare ... gefallen uff Martini 128 lb.1452/53 Basel/SchweizId. XI 1335Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- hundert ... gulden von der jarsture der ... herschafft1461 FarnsburgUrb. 74
- die von Z. geben järlich ii pfd. hl. vff martini zu rechter gewonlicher jarstür1523 Reyscher,Stat. 615Faksimile (ca. 206 KB)
- daß ... die ... stüblinsherrn umb iren außstand, eß seien an ... jar- und raißsteuren ... vor allen andern gleubigern ... den vorgang ... gehabt1591 ÜberlingenStR. 329Faksimile (ca. 87 KB)
- zinsbrief vber 300 gulden ..., aus deren järlich gefallendem interesse ... solle ein ... magistrat ... hinwegnehmen ... jahrsteuer 2 gulden 30 kreuzer1659 FreibDiözArch. 3 (1868) 92
- [die Winteranlage 1736 wurde wieder] in dem quanto einer ganzen jahressteuer [ausgeschrieben]1736 Schempp,FinanzhTüb. 63
- jahressteuer1810 SammlBadStBl. III 118
- 1826 Moser,LastWürt. 323
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