Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrestermin

Jahrestermin

Termin jährlich fällig werdender Raten
  • 125 gld., te betalen in 9 jaartermijnen 
    1565 LeidenKenningboek 132
  • der stipendiate [soll] vor empfang des letztern jahres-termins nebst dem zeugnisse seiner guten auffuͤhrung auch seine gehaltene disputation [einreichen]
    1749 CCMarch. Cont. IV 200
  • allein gar bald in denen ersten jahresterminen erfaͤhrt ein solcher bauer [der sich Hof auf Raten gekauft hat] woran es ihm fehlt
    1774 Krünitz,Enzykl. III 784
unter Ausschluss der Schreibform(en):