Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrestermin
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Jahrestermin
Termin jährlich fällig werdender Raten
- 125 gld., te betalen in 9 jaartermijnen1565 LeidenKenningboek 132
- der stipendiate [soll] vor empfang des letztern jahres-termins nebst dem zeugnisse seiner guten auffuͤhrung auch seine gehaltene disputation [einreichen]1749 CCMarch. Cont. IV 200Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- allein gar bald in denen ersten jahresterminen erfaͤhrt ein solcher bauer [der sich Hof auf Raten gekauft hat] woran es ihm fehlt1774 Krünitz,Enzykl. III 784