Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahresvogtrüggericht

Jahresvogtrüggericht

einmal im Jahr gehaltenes Gericht
vgl. Jahrgeding
  • denen jahrs-vogt-rug-gerichten sollen beywohnen in der amts-stadt: ..., in staͤdtlein aber, so unter der amts-stadt stab stehen, wie auch in denen uͤbrigen amts-orten
    1758 Reyscher,Ges. XIV 527