Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahreswilligung

Jahreswilligung

dem Landesherrn auf sein Verlangen bewilligte finanzielle Abgabe der Stände für ein Jahr
  • so viel ... die jahreswilligung der städte Königsberg anbelanget
    1714 ActaBoruss.BehO. II 98