Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahreswilligung
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(Jahrwahrheit)
Jahrweide
Jahrweinrechnung
Jahrweisung
Jahrwerkmann
Jahreswilligung
dem Landesherrn auf sein Verlangen bewilligte finanzielle Abgabe der Stände für ein Jahr
- so viel ... die jahreswilligung der städte Königsberg anbelanget1714 ActaBoruss.BehO. II 98