Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Jahrfasten)

(Jahrfasten)

jährliches Fasten
  • thi subdiacon heth fif wiena. jef hi elemid werth, sa hach hi to bote fiftine pund and thi biscop sextich skillinga to fretha and sigun ierfesta and ene karina hach hi to festande. [der Subdiakon hat fünf Weihen. Wenn er verstümmelt wird, so kommen ihm fünfzehn Pfund zur Buße zu, und dem Bischof sechzig Schillinge als Friedensgeld, und er [der Täter] soll sich sieben jährlichen Fasten und einem vierzigtägigen Fasten unterwerfen.] 
    um 1300 RüstringerR. 108
  • Richthofen,WB. 846
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