Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrgedingsessen

Jahrgedingsessen

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
  • gebürt dem meyer zu jederm jahrgedingsessen ein baum von ungefährlich zwey fuoder holtz in obgem. gotteshaus buische zu nehmen
    1607 LuxembW. 357