Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrgeltler
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Jahrgelter
Jahrgeltler
Hintersasse, der eine jährliche Gebühr bezahlt
bdv.:
Jahrgelter
- es solle ... ein beisess oldt so genandte jahrgeltler das atzungsrecht in den thauwäldteren zu gebräuchen ... kein einiges recht zu genießen sich ansprechen1756 Kothing,RQ. 130 [vgl. SchweizId. II 251]Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)