Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrgerichtsessen
Artikel davor:
Jahresgehalt
Jahrgeld
Jahrgeldnik
Jahrgelter
Jahrgeltler
Jahresgemeinde
Jahrgerechtigkeit
1Jahrgericht
2(Jahrgericht)
Jahrgerichtsbuch
Jahrgerichtsessen
Mahl anläßlich der Abhaltung des 1Jahrgerichts
- klaͤger [Universität Leipzig] [hat] angefuͤhret, ... daß in Z., von 2 nachbaren nach der reihe, das jahr-gerichtsessen gegeben und kein gewisses qvantum des aufwands vorgeschrieben werde, hier [in W.] aber titulo lucrativo der richter die mahlzeit auszurichten habe, weil er allerhand emolumenta darfuͤr zu genießen habe1752 Klingner III 641Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)