Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrholz
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Jahrhau
(jahrhäuig)
Jahreshebung
Jahrhegel
Jahrherberge
(Jahrheuer)
Jahreshirte
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I
jährlich verteilter oder verloster Teil des Allmendholzes
- wann sothanes jahrholz angewissen und aussgegeben werden wil1731 SchwäbWB. IV 82Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dz jahrholz austeilen1744 GasterLsch. 310Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- soll das ... jahrholz ... durch das loos verzeigt werden1757 ArgauLsch. I 605Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
II
Deputatholz
- solle denen rathsfrüendten ihr iahr- oder dienstholtz auff einen ... tag durch die holtzmeister gezeichnet werden1668 SchlettstStR. 709Faksimile (ca. 76 KB)
III
Abtrieb von Holz als Robot
- die gärtner, hausler ... werden sich in verfertigung des schuldigen jahrholzes keines vortheils ... bedienen1715 Archiv český 24 (1908) 75Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
IV
Holzzuteilungen aus obrigkeitlichen Waldungen an Dorfgemeinden
- "die markgräfl. Regierung weist den Gemeinden Sasbach usw. das jahrholz wiederum an"1782 Rastatt/MittBadHistK. 12 (1890) 27
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