Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrholz

Jahrholz

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I jährlich verteilter oder verloster Teil des Allmendholzes
  • wann sothanes jahrholz angewissen und aussgegeben werden wil
    1731 SchwäbWB. IV 82
  • dz jahrholz austeilen
    1744 GasterLsch. 310
  • soll das ... jahrholz ... durch das loos verzeigt werden
    1757 ArgauLsch. I 605
II Deputatholz
  • solle denen rathsfrüendten ihr iahr- oder dienstholtz auff einen ... tag durch die holtzmeister gezeichnet werden
    1668 SchlettstStR. 709
III Abtrieb von Holz als Robot
  • die gärtner, hausler ... werden sich in verfertigung des schuldigen jahrholzes keines vortheils ... bedienen
    1715 Archiv český 24 (1908) 75
IV Holzzuteilungen aus obrigkeitlichen Waldungen an Dorfgemeinden
  • "die markgräfl. Regierung weist den Gemeinden Sasbach usw. das jahrholz wiederum an"
    1782 Rastatt/MittBadHistK. 12 (1890) 27