Jahrkäufer
Jahrkäufer
der ein Nutzungs- oder Vertriebsrecht auf ein Jahr erwirbt
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"der Erbpächter oder Erbsieder konnte ... die Erlaubnis [der Salzgewinnung] auf einige Jahre an Dritte, die jarkäufer abtreten"1306 SchwäbWB. IV 82 Faksimile
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es möchten sich jarkäufer befinden, die efg. noch ein jarsgelt widerfaren liessen1607 WürtLTA.² II 698