Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrkäufer
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der ein Nutzungs- oder Vertriebsrecht auf ein Jahr erwirbt
- "der Erbpächter oder Erbsieder konnte ... die Erlaubnis [der Salzgewinnung] auf einige Jahre an Dritte, die jarkäufer abtreten"1306 SchwäbWB. IV 82Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es möchten sich jarkäufer befinden, die efg. noch ein jarsgelt widerfaren liessen1607 WürtLTA.2 II 698