Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrkäufer

Jahrkäufer

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der ein Nutzungs- oder Vertriebsrecht auf ein Jahr erwirbt
  • "der Erbpächter oder Erbsieder konnte ... die Erlaubnis [der Salzgewinnung] auf einige Jahre an Dritte, die jarkäufer abtreten"
    1306 SchwäbWB. IV 82
  • es möchten sich jarkäufer befinden, die efg. noch ein jarsgelt widerfaren liessen
    1607 WürtLTA.2 II 698