Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrkönig
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Schützenkönig des Jahres
- 1775 Adelung II 1423
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- "in Meißen erhielt der Scheiben- oder jahrkönig 3 Rthlr., dazu allgemeine Steuerfreiheit (incl. Brückenfreiheit) nebst Freiheit von Zug und Wachten"A. Edelmann, Schützenwesen u. Schützenfeste der dt. Städte (München 1890) 59