Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Jahrmal)

jahrweise Einteilung der Dauer von Leihe oder Pacht
I eine bestimmte Zahl von Jahren als Befristung einer Grundstücksnutzung
  • 1 allgemein
  • 2 bei der Nutzung eines Objekts durch den Interimwirt 
II eine unbestimmte Zahl von Jahren (Erbleihe)