Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrmarktdiebin

Jahrmarktdiebin

  • [eine Diebin mußte zur Strafe eine Viertelstunde auf einem öffentlichen Platz stehen mit einem Zettel, der die Aufschrift trug] freche jahrmarktdiebin 
    1766 Moser-Nef,SGallen V 512