Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrmarktsabänderung
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Jahrmarktsabänderung
Verlegung eines Jahrmarkts auf einen anderen Termin (aus Rücksicht auf jüdische Feiertage, die jüdischen Händlern die Teilnahme am Jahrmarkt verbieten könnten)
- in widrigem falle aber, da diese iuͤdischen anzeigen [über einen Feiertag, der zugleich Jahrmarktstag ist] in dem vorerwaͤhnten termin nicht beigebracht wuͤrden, keiner jahrmarktsabaͤnderung mitten im jahre mehr statt gegeben wuͤrde1782 HdbchÖstGes. III 2 S. 266