Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrmarktsabänderung

Jahrmarktsabänderung

Verlegung eines Jahrmarkts auf einen anderen Termin (aus Rücksicht auf jüdische Feiertage, die jüdischen Händlern die Teilnahme am Jahrmarkt verbieten könnten)
  • in widrigem falle aber, da diese iuͤdischen anzeigen [über einen Feiertag, der zugleich Jahrmarktstag ist] in dem vorerwaͤhnten termin nicht beigebracht wuͤrden, keiner jahrmarktsabaͤnderung mitten im jahre mehr statt gegeben wuͤrde
    1782 HdbchÖstGes. III 2 S. 266
unter Ausschluss der Schreibform(en):