Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrmarktsakzise
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- wenn ein buͤrger ... in den jahr- und viehmaͤrckten mager vieh zum fett machen einkaufft, muß er davon ... die jahrmarcktsaccise mit 3 pf. vom rthlr. entrichten1736 CCMarch. IV 3 Sp. 481Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin