Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrmarktsglocke
Artikel davor:
Jahrmarktdiebin
jahrmarkten
Jahrmarktfahne
Jahrmarktsfreiheit
Jahrmarktfreiung
Jahrmarktfriede
Jahrmarktsfuhre
Jahrmarktgeld
Jahrmarktsgerechtigkeit
Jahrmarktsgeschenk
Jahrmarktsglocke
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Glocke (B II 7), die Beginn und Ende des Jahrmarktfriedens oder der Verkaufszeit bei einem Jahrmarkt ankündigt (im Beleg Ende der Verkaufszeit)
vgl.
Jahrmarkt (IV 2)