Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrmarktshaltung

Jahrmarktshaltung

Privileg zur Abhaltung von Jahrmärkten (II) 
  • waßmaßen [die Stadt Pomeisl nach dem Dreißigjährigen Krieg zwar neu erbaut], iedennoch aber ... in die hiebevor gehabte befreyungen, absonderlich die jahrmarcktshaltungen nicht wieder eingesetzet worden
    1717 Rott,Podersam 448