Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrmarktstag
Artikel davor:
Jahrmarktsgerechtigkeit
Jahrmarktsgeschenk
Jahrmarktsglocke
Jahrmarktshaltung
Jahrmarktsheller
Jahrmarktkram
Jahrmarktsmatrikel
Jahrmarktsordnung
Jahrmarktsprivileg
Jahrmarktsrecht
Jahrmarktstag
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
der Tag, an dem ein Jahrmarkt (I) gehalten wird
- aller der frihet ... als ... off vnser jaremargktagen ... von vnsern voraltern angesetzt ... ist1488 ObermoschelUrk. 8
- alle gefelle uff den jarmarckttagen ... sollen in ein besunder buchs ... ingelegt ... werden1500 Bruchsal 896Faksimile (ca. 199 KB)
- under andern freyen jarmarcktägen1589 RhVjbl. 22 (1957) 200
- 1709 SchlesKirchSchulO. 481
- an denen dazu [Verkauf] gesetzten jahrmarkt-tagen1782 VerordnAnhDessau I 206Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn der tag des monatlichen bustags, zugleich ein jahrmarktstag ist [kann der Bußtag auf den folgenden Mittwoch verschoben werden]1785 Ledderhose,HessKR. 102Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- schulfeyertage sind ... theils ordentliche, mittwochs und sonnabends ... theils ... außerordentliche, z.e. in staͤdten die jahrmarktstage1803 Philipp,WBSächsKR. 463Faksimile - in Google Books
- MnlWB. III 993
Faksimile - in Google Books
- WBNordsiebbHdwspr. 447