Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrmarktstag

Jahrmarktstag

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
der Tag, an dem ein Jahrmarkt (I) gehalten wird
  • aller der frihet ... als ... off vnser jaremargktagen ... von vnsern voraltern angesetzt ... ist
    1488 ObermoschelUrk. 8
  • alle gefelle uff den jarmarckttagen ... sollen in ein besunder buchs ... ingelegt ... werden
    1500 Bruchsal 896
  • under andern freyen jarmarcktägen 
    1589 RhVjbl. 22 (1957) 200
  • 1709 SchlesKirchSchulO. 481
  • an denen dazu [Verkauf] gesetzten jahrmarkt-tagen 
    1782 VerordnAnhDessau I 206
  • wenn der tag des monatlichen bustags, zugleich ein jahrmarktstag ist [kann der Bußtag auf den folgenden Mittwoch verschoben werden]
    1785 Ledderhose,HessKR. 102
  • schulfeyertage sind ... theils ordentliche, mittwochs und sonnabends ... theils ... außerordentliche, z.e. in staͤdten die jahrmarktstage 
    1803 Philipp,WBSächsKR. 463
  • MnlWB. III 993
  • WBNordsiebbHdwspr. 447
unter Ausschluss der Schreibform(en):