Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrmarktstonne

Jahrmarktstonne

Gabe der Brauer am Jahrmarkt
  • die brauer mußten ihnen [die ihr Bier aus Lauenburg nehmen] ... der alten gerechtigkeit nach, die zahl-, jahrmarkts- und kindelbiertonne ... geben
    1727 StaatsbMag. VI 308