Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahropfer

Jahropfer

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die von den Gläubigen während eines Jahres (beziehungsweise jährlich) dem Pfarrherrn dargebrachten Gaben
  • [der lütpriester ... soll haben] sin jaropfer 
    1463 FreibDiözArch. 15 (1882) 305
unter Ausschluss der Schreibform(en):