Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): jahrpächtig

jahrpächtig

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
von Sachen, die auf ein Jahr oder mehrere Jahre verpachtet werden
vgl. erbpachtig
  • vermittels seines gerichts uber alle ... erb- und jahrpfächtige ... gütern
    1616 RhW. II 1 S. 141
unter Ausschluss der Schreibform(en):