Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrregister

Jahrregister

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I Geschäftsbuch mit Eintragungen über Preise oder Löhne, Einnahmen und Ausgaben während eines Geschäftsjahres
  • dorumb sie auch ihre inuentaria mohn zetteln vndt jahrregister so viell ihnen von noͤten durch den pfarrer haltten sollen
    1540 CCMarch. I 1 Sp. 263
  • [die Weinküfer sollen die von ihnen gesetzten Preise täglich verzeichnen] und solches in ein jarregister bringen
    1544 Leipzig/DWB. IV 2 Sp. 2247
  • die wochen vnd jharregister [im Bergbau]
    1579 Sachsen/QÄWGMD. V 49
  • 1773 Walch,Beitr. III 149
II einer der biblischen Stammbäume (hier Genesis 11)
  • das jahr- und geschlecht-register / welches Moses beschrieben
    1689 Valvasor,Krain II 12
unter Ausschluss der Schreibform(en):