Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Jahrrüge)
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(Jahrrüge)
nrh. ja(e)rfru(i)ge
jährliche (bisweilen öffentliche) Verlesung der Grenzen eines Gerichtsbezirks
jährliche (bisweilen öffentliche) Verlesung der Grenzen eines Gerichtsbezirks
vgl.
Jahrruf
- ist uf itzigem gerichtstag die jarfruge verlesen und nach verlesung derselben der scholtheiss Conradt Eschen, welcher zum erstenmaln in seinem officio das gericht besessen, umfrage gethan1578 Wittrup,RheinbergRG. 41 Anm. 1
- jaerfruige, accusationes curiae coloniensis1593/1614 Wittrup,RheinbergRG. 40 Anm. 5