Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrsitzer

Jahrsitzer

Handwerksgeselle, der vor der Erlangung des Meistergrades ein oder mehrere Jahre bei einem Meister zu muten (III) hat
  • solle selbige [brüderschaft der schuhknechte] ... gehalten sein, ins künfftig einen jahrsitzer ... ohne der bruderschafft vorwissen ... bei der lad sitzen zu lassen
    1726 Friedberg/Wissell,Hdw. I 537
  • Wissell,Hdw. I 173