Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrsitzer
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Jahrsitzer
Handwerksgeselle, der vor der Erlangung des Meistergrades ein oder mehrere Jahre bei einem Meister zu muten (III) hat
- solle selbige [brüderschaft der schuhknechte] ... gehalten sein, ins künfftig einen jahrsitzer ... ohne der bruderschafft vorwissen ... bei der lad sitzen zu lassen1726 Friedberg/Wissell,Hdw. I 537
- Wissell,Hdw. I 173