Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrspflicht
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jährlicher (Pacht-) Zins
- vnser luͤte vmb lehen, zinse vnd jahrpflichte zu pfanden lassen1499 Magdeburg/Dreyhaupt,Saalkreis I 672
- dieselbe sol man ... in jahrspflicht ... außbestaͤtigen1670 Ostfriesland/Hackmann Mantissa 92Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)