Jahrspruch
Jahrspruch
els. und bad.
vgl.
Jahrruf
I
die jährlich verlesenen Rechte und Pflichten der Herrschaft und der Untertanen
- 1310? Brinckmeier I 1067 Faksimile
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so sol ein meiger an einen schöffen vordern und setzen den jarespruch zu verkunden1458 Bischweiler/ZGO. 80 (1928) 580
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dis ... ist der jarspruch, den man alle jar sprechen soll in dem dinghof zu HohenfrankenheimoJ. GrW. I 742 Faksimile
II
die Verlesung des Jahrspruches (I)
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sie deten jahrs ihr jahrspruch1469 Zahn,Insultheim 16
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ein ietlicher ingesessener soll bei dem jarspruch sein16. Jh. (Hs.) Unterelsass/GrW. V 528 Faksimile