Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrtagpfleger

"nach Du Cange (Procurator Anniversariorum) ein Laienamt für die Eintreibung der zu Jahrtagen (I 1) gestifteten Einkünfte" Schröcker,Kirchenpflegsch. 179 [die Überprüfung der Angaben Schröckers hat ergeben, daß weder an der von ihm zitierten Stelle (DuCange V 467), noch an der Stelle, an der der Procurator Anniversariorum (DuCange VI 521) behandelt wird, das Wort Jahrtagpfleger belegt ist. 1. Okt. 1999]