Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrtagzins

Jahrtagzins

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
für die Abhaltung des Jahrtages (I 1) gestifteter Zins
  • wären die jartagzins, weil man kein ... selmeß mehr helt ... aufzuheben
    nach 1590 Steiermark/ÖW. X 63