Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrvogtgeding

Jahrvogtgeding

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jährlich unter dem Vorsitz eines Vogtes abgehaltene Sitzung eines ländlichen Niedergerichtes
vgl. Jahrgeding
  • vff den ersten mantag nach druzehen tag in dem jare, so iss ein nemlich jarvagtgedinge in dem hoeff von P.
    1476 Eifel/GrW. II 552