Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrzahlshammer
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Jahreswilligung
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Jahrzahl
Jahrzahlbeständnis
Jahrzahlshammer
ein mit der laufenden Jahrzahl (V 2) in Gestalt eines Prägestempels versehener Hammer
vgl.
Kronhammer
- daß ... die [zum Einschlag] auszuweisende baͤume ... mit dem jahr-zahls-hammer gezeichnet werden sollen1737 CCHolsat. I 1263Faksimile - in Google Books