Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrzahlshammer

Jahrzahlshammer

ein mit der laufenden Jahrzahl (V 2) in Gestalt eines Prägestempels versehener Hammer
vgl. Kronhammer
  • daß ... die [zum Einschlag] auszuweisende baͤume ... mit dem jahr-zahls-hammer gezeichnet werden sollen
    1737 CCHolsat. I 1263