Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrzeitamt
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Abteilung einer klösterlichen Vermögensverwaltung, der die Jahrzeiten (III 4) unterstehen
- [sterben die beiden Inhaberinnen (Klosterschwestern) eines Leibgedinges,] so sont denn duͥ gůt ... vallen ... in uͥnserr jarzitampt1363 HeiligkreuztalUB. I 410
- daz duͥ A.D. ... sol jaerlichs ... gen in uͥnsers klosters jarzit ampt ... ain hůn geltes zů ir maisters saeligen A.D. jarzit1367 HeiligkreuztalUB. I 451
- das stift difficultirt den zins ... wegen des ratskellers ..., was [verglichen mit dem Baseler Zins] bei den 300 saum des jahrzeitamts 90 ℔ ausmachete; ... [so] soll dem jahrzeitamt der keller aufgekündet werden1756 Säckingen/MittBadHistK. 14 (1892) 103
- ihre [der Regierung] anspruͤche wegen ... des jahrszeitenamts1819 SammlBadStBl. III 847
- SchwäbWB. IV 85
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