Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrzeiterin

Jahrzeiterin

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"mit einem Jahrzeitamt beauftragte Klosterschwester"
  • [aus den Zinsen eines Guts gebühren der Äbtissin 8 ℔ 12 ß Heller] die ir ... jaͤrlich ... unser jarziterinan ... wêren gêben und bezaln suͥllen
    1388 HeiligkreuztalUB. I 589
  • SchwäbWB. IV 86