Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrzeiterin
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"mit einem Jahrzeitamt beauftragte Klosterschwester"
- [aus den Zinsen eines Guts gebühren der Äbtissin 8 ℔ 12 ß Heller] die ir ... jaͤrlich ... unser jarziterinan ... wêren gêben und bezaln suͥllen1388 HeiligkreuztalUB. I 589
- SchwäbWB. IV 86
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