Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Jahrzeitigung)

(Jahrzeitigung)

nfries. jahrstirsgung aus -tid(s)-gung (vgl. Th. Siebs/Paul,Grdr.2 I 1278)
  • "ähnliche Erbbräuche finden wir ... auf Sylt bis auf den heutigen Tag in "tö jahrstirsgungen", das heißt zur Jahreszeit gehen. Die Erben wechseln Jahr um Jahr ihr Wiesenstück, ein Turnus, der auch bei Kauf und Verkauf nicht immer unterbrochen wird"
    oJ. Christiansen,Sylt 41