Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): jahrzeitlich
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alem.
in dem Ausdruck jahrzeitlicher Tag jährlich wiederkehrender Tag eines gestifteten Seelengedächtnisses
in dem Ausdruck jahrzeitlicher Tag jährlich wiederkehrender Tag eines gestifteten Seelengedächtnisses
- und sol man da mit [Geld] der A.v.Z. jaͤrzitlichen tag aͤlluͥ jar eweklich began1354 HeiligkreuztalUB. I 318
- daß man ... unser jarzitlichen tag mit singen ... began soll1406 HohenzollJh. 15 (1955) 135
- jarczytlicher tag anniuersarium15. Jh. Diefenb.-Wülcker 679Faksimile (ca. 170 KB)
- SchwäbWB. IV 86
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- jahrzeitlich solemniter1781 Frisius/Scherz-Oberlin 723Faksimile - in Google Books