Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrzeitmahl
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Jahrzeitbrot
Jahrzeitbuch
jahrzeiten
Jahrzeiter
Jahrzeiterin
Jahrzeitgut
(jahrzeitig)
(Jahrzeitigung)
jahrzeitlich
Jahrzeitmahl
mit einer Jahrzeit (III 3) verbundene Armenspeisung
vgl.
Jahrzeitbrot
- verbot wegen der jarzeitmelren1665 SaanenLschStat. 366Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"