Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrzeitpflegerin
Artikel davor:
Jahrzeiterin
Jahrzeitgut
(jahrzeitig)
(Jahrzeitigung)
jahrzeitlich
Jahrzeitmahl
Jahrzeitmeister
Jahrzeitmeisterin
Jahrzeitmesse
Jahrzeitpfleger
Jahrzeitpflegerin
wie Jahrzeitmeisterin
vgl.
Jahrzeiterin
- und sol man daz [gestiftete Geld] ... in der jarzitopflegerina gewalt [geben]um 1314 HeiligkreuztalUB. I 93
- SchwäbWB. IV 86
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