Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrzettel

Jahrzettel


I ein Schein, durch dessen Erwerb und Besitz einem Mitglied der elsässischen Pfeiferbruderschaft die Ausübung seines Gewerbes für das laufende Jahr gesichert wird
  • alle jahr auf dem pfeifertag soll der bruder seinen gedruckten jahrzedul lösen
    1606 Barre,Pfeifer 13
II
jährlich ausgefertigter Meldeschein über die Bevölkerungsbewegung?
  • versuch einiger sittlichen und erbaulichen betrachtungen über die jahres-zettel 
    1769 Krünitz,Enzykl. IV 225