Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrzettel
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Jahrzeitrodel
Jahrzeitstift
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Jahrzeittag
Jahrzeitvogt
Jahrzeitzins
Jahrzettel
I
ein Schein, durch dessen Erwerb und Besitz einem Mitglied der elsässischen Pfeiferbruderschaft die Ausübung seines Gewerbes für das laufende Jahr gesichert wird
vgl.
Pfeiferspielleute
- alle jahr auf dem pfeifertag soll der bruder seinen gedruckten jahrzedul lösen1606 Barre,Pfeifer 13
II
jährlich ausgefertigter Meldeschein über die Bevölkerungsbewegung?
vgl.
Jahresliste
- versuch einiger sittlichen und erbaulichen betrachtungen über die jahres-zettel1769 Krünitz,Enzykl. IV 225
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