Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jakobszehnt

Jakobszehnt

  • "ein Zehnter von 20 Morgen, der seit 1369 der Pfarre [Adersheim] gehörte, hieß 1749 der jakobszehnt, woraus auf den Heiligen der Kirche zu schließen ist" 
    WolfenbüttelKdm. 4