Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Janermann

Janermann

, Jannamann

"Scharwerker, Instmann, Gärtner, Arbeiter auf dem Lande, der für seine Arbeit Wohnung, Lohn und ein gewisses Ausgedinge erhält. Oberland. Friedland, Ostpr. Die Benennung ist nur noch im Munde der Alten gebräuchlich und wohl nichts weiter als eine Zusammensetzung mit Ganner" Frischbier I 315