Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): jauchen

jauchen

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zu der Interjektion jauch (vgl. DWB. IV 2 Sp. 2268), mhd. jûch 
"jauch" schreien, insbesondere als nächtliche Ruhestörung
  • eß sol ... hohes und niedrigs standes ... bei nachtzeiten alles ... ungeburlichs jauchen [Herausgeber setzt "jauchzens"] ... [sich] gentzlich enthalten
    1609 Mecklenburg/Kern,HofO. I 258
unter Ausschluss der Schreibform(en):