Jeetzeschiffer
Jeetzeschiffer
Schiffer auf der Jeetze (Nebenfluß der Elbe)
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ein jeder, welcher die schiffahrt auf der Jeeze unternehmen will, [muß] sich deshalb zuvor ... einen obrigkeitlichen erlaubnißschein, wodurch documentiert wird, daß er als jeezeschiffer und kahnfuͤhrer angenommen sey, ertheilen lassen1804 NCCPruss. XI 2191 Faksimile