Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): jeischen
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preuß. jeis schen "geh hierher"
als Zuruf von Straßenhändlern, etwa "immer heran"
als Zuruf von Straßenhändlern, etwa "immer heran"
- auch sal kein man oder weib ... ymands deutsch oder preusch anruffen ... oder eynladen vmb seines veylen kauffs wille, als jeyschen, kagubschen ... bey 36 sch1394 KönigsbergWillk. 40