Jesuitenvermögen
Jesuitenvermögen
-
jesuitenvermögen soll bestimmtermassen zur künftigen unterweisung der saͤmmtlichen unterthanen und auf das ganze studienwesen ... verwendet werden1790 LexÖstVerordn. 149 Faksimile
-
die einkünfte des jesuitenvermögens flossen von da [Aufhebung des Studienfonds] an zwar in die kameralkassen ein, wurden aber immer abgesondert verrechnet1832 GrillparzerAkten. 89