Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): jo
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als Ausruf ursprünglich selbständig, später als Suffix, insbesondere beim Gerücht (I)
vgl.
je
- waffen vber waffen! vber mein mörder vnd des landts mörder! jo1533 Gerolshofen 163
- DWB. IV 2 Sp. 2327