jodeln
jodeln
-
[nach 9 oder 10 Uhr nachts soll nicht mehr ausgeschenkt werden,] indeme durch solche spate ausschank ... den jungen purschen die anleitung und gelegenheit zu dem ohnedies verbotten nächtlichen herumschwärmen, jodlen, rauffereien und anderen ohngebürlichkeiten gegeben wirdet19. Jh. Tirol/ÖW. III 4 Faksimile
- DWB. IV 2 Sp. 2333
- Höfer,ÖWB. II 97
- Schmeller² I 1201 Faksimile
- Schöpf,TirolId. 294 Faksimile