Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jöstchen
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Jöstchen
- joͤhsken oder goͤhsken: ein sechs pfennigs-stuͤck, oder sechser. goͤhsken ist sonst das diminutiuum von Joost1756 Osnabrück/Strodtmann 96Faksimile - in Google Books
- goͤßchen, eine vormalige silberne scheidemünze im coͤlnischen, hannoͤverischen, Hildesheim und Minden, wo man sie auch leichte schilling nannte. ihr werth war 2 kreuzer oder 6 pf. conv.1811 Schmieder,MünzWB. 239
- Berghaus II 44
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